Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Unterlagen zur Beantragung der Legitimation einer Betriebsstätte erforderlich sind.
Wichtiger Hinweis: Für öffentliche Apotheken kann ab dem 1. Januar 2024 keine Kammerbestätigung mehr akzeptiert werden. Für Betriebsstätten, die ab Jahresbeginn 2024 ihren Betrieb aufnehmen kann die Legitimation nur noch mit der Kopie der Betriebserlaubnis beantragt werden.