Häufig gestellte Fragen...

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Allgemeines, N-Connect, N-Ident, securPharm GUI
07.08.2023
E-Mail zum Zurücksetzen des Passwortes kommt nicht an.

Wir haben Probleme beim automatisierten E-Mail-Versand an freenet-Adressen. Dies liegt an der Anforderung von freenet, dass der E-Mail Header nicht akzeptiert wird.

Wenn Sie bislang eine freenet Adresse bei der NGDA als primäre Kontaktadresse angegeben haben und die Möglichkeit haben, im NGDA Portal (oben Rechts auf dieser Webseite)eine andere E-Mail-Adresse zu hinterlegen, ist das das Mittel der Wahl.

Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, kontaktieren Sie den Helpdesk per E-Mail an  hilfe@ngda.de

Wir versuchen parallel, dieses Problem im Hintergrund zu beheben und eine Lösung zu finden, dass unsere E-Mails von freenet nicht mehr abgewiesen werden.

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30.03.2023
Ein von mir ausgelöster Alarm in securPharm hat den Status eskaliert - was bedeutet das?

Der Alarmstatus "Eskaliert" bedeutet, dass der Alarm behördenrelevant ist und von den Behörden eingesehen werden kann.

Bitte beachten Sie die Hinweistexte zum Alarm. Gegebenenfall wurde der Alarm vom Hersteller eskaliert, da dieser den Fall nicht klären konnte.

Können Sie feststellen, dass es sich bei dem Alarm um einen Fehlalarm handelt, der durch Sie ausgelöst wurde, können Sie den Status in der securPharm GUI von eskaliert auf gelöst setzen. Bitte beachten Sie dabei:

  1. Es muss der Zwischenschritt über den Status in Prüfung erfolgen
  2. Zu jedem Statuswechsel muss ein Kommentar hinzugefügt werden.

Weitere Hinweis zum Umgang mit Alarmen finden Apotheker auf der Webseite der ABDA im Bereich securPharm.

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securPharm GUI
19.01.2023
Weitere Informationen zur Alarminterpretation

Für jede Alarmmeldung wird der aktuelle Alarm-Status angegeben. In diesem Kapitel werden Hintergründe zum Status und dessen Bedeutung gegeben.

Beurteilung des Alarm-Status

Es gilt: Der Alarm-Status ist nur eine Informationsquelle zur Beurteilung des Alarmes und damit der Packung. Eine Arzneimittel-Fälschung sollte selbst bei einem Alarm-Status auf „Gelöst“ niemals kategorisch ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Alarm „händisch“ bearbeitet wurde, als auch in dem Szenario, in dem ein Automatismus greift.

Alle Alarm-Status sind veränderlich

In der Vergangenheit konnte der Alarm-Status „Eskaliert“ nicht mehr verändert werden. War der Alarm einmal eskaliert, wurde dieser an das BfArM zur näheren Untersuchung weitergeleitet. Nachträgliche Hinweise konnten nicht mehr über den Alarm-Status, Kommentare oder Datei-Uploads zum Ausdruck gebracht werden.

Nun sind alle Alarm-Status veränderbar. Damit bekommt der Alarm-Status „Eskaliert“ auch eine neue Bedeutung: Dieser ist nun kein „Dauer-Alarm“ mehr, sondern eine ggfs. temporäre „Hervorhebung“.

Achtung: Behörden haben Zugriff auf alle Informationen, die zur Prüfung der Einhaltung der Delegierten Verordnung notwendig sind, d.h. sie können bspw. auch Alarme mit Alarm-Status: „Gelöst“ näher untersuchen.

Bewertung innerhalb von sieben Kalendertagen

Nach dem Auftreten eines Alarms (Alarm-Status „Angelegt“) kann dieser innerhalb eines Zeitfensters von sieben Tagen vom entsprechenden Pharmazeutischen Unternehmer oder auf freiwilliger Basis durch die Verifizierenden Stelle im securPharm-System bewertet werden.

Stellt die Verifzierende Stelle oder der Pharmazeutischer Unternehmer innerhalb dieses Zeitfensters fest, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, wird er als solcher eingestuft (Alarm-Status „Gelöst“) und damit deeskaliert.

Wird kein Grund für einen Fehlalarm festgestellt, muss der Alarm als potenzieller Fälschungsverdachtsfall eingestuft und damit eskaliert werden. In dem Fall wird die Alarmmeldung vom securPharm-System für die weitere Untersuchung durch das BfArM[1] markiert/hervorgehoben.

Erfolgt innerhalb der Frist keine Alarm-Status Änderung, wird der Alarm ebenfalls eskaliert (In den Kommentaren findet sich der Hinweis: automatisch Eskaliert). Dieser Automatismus greift nicht mehr, wenn innerhalb der 7 Tage eine Alarm-Statusänderung stattgefunden hat.

Dennoch: Verdichten sich im Zeitraum der Untersuchung die Hinweise, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte, so besteht eine unmittelbare Meldeverpflichtung an die Behörden und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die 7 Tage sind dann nicht abzuwarten.

 

  • Alarm-Übersicht

Jede negative Verifikation sowie jede nicht erfolgreiche Ausbuchung löst ein „Alarm“ im securPharm-System aus. Für jeden Alarm wird eine Untersuchung eingeleitet. Die Untersuchung findet zwischen Hersteller und verifizierender Stelle statt. In der Alarm-Übersicht befindet sich für Ihre Betriebsstätte ein Überblick über alle angefallenen Alarme. Für jeden einzelnen Alarm sind Zusatzinformationen einsehbar und folgende Funktionen sind auf freiwilliger Basis durchführbar:

  • Alarm-Status ändern (Eskaliert, Gelöst, in Prüfung)
  • Kommentieren
  • Fotos oder sonstige Nachweise hochladen

Ziel ist es, die Ursache für den Alarm zu ermitteln und den Alarm entweder auf „gelöst“ oder auf „eskaliert“ zu setzen. Die Aufsichtsbehörden schreiben eine Höchstdauer für die Untersuchung von 7 Kalendertagen nach Alarmentstehung vor, bevor eine Meldung erfolgen muss. Verdichten sich während der Untersuchung die Hinweise, dass die Packung möglicherweise gefälscht ist, sind die Aufsichtsbehörden und die AMK unverzüglich zu informieren.

 

[1] Das BfArM agiert derzeit letztlich als Kontakt zur Gesamtheit der Aufsichtsbehörden.

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N-Connect
28.06.2022
Was ist die N-ID und wofür wird diese benötigt?

Im Rahmen der Registrierung für N-Ident wird jeder Teilnehmer durch den Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis verifiziert.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält jede Apotheke eine eindeutige Kennung – die N-ID – und ein dazugehöriges Zertifikat zur Authentifizierung an Diensten – direkt aus der Warenwirtschaft oder über einen Web-Login

Dadurch wird die N-ID zur verifizierten, digitalen Identität der Apotheken-Betriebsstätte.

Meldet sich eine Apotheke bei Ihnen via N-Ident an, erhalten Sie automatisch auch die N-ID der Apotheke und damit die Bestätigung, dass es sich um eine verifizierte Apotheke handelt.

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N-Connect
28.06.2022
Welche Informationen werden bei der Anmeldung per N-Ident übermittelt?

Bei Anmeldung via N-Ident werden via Token automatisch die folgenden Standard-Apothekendaten übermittelt:

  • N-ID, als Unique Identifier
  • Apothekenname
  • Adresse
  • Telefon
  • E-Mail
  • Fax

Falls Sie weitere Daten benötigen, wie etwa den Namen des Apothekeninhabers, sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen gerne, ob wir Ihnen die für Ihr Onboarding benötigten Informationen liefern können.

Hinweis: Im „N-Connect-Free“ können wir nur die N-ID übermitteln. Weitere Informationen sind nicht möglich.

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N-Connect
28.06.2022
Welche technischen Voraussetzungen gibt es? Wie funktioniert die Anbindung?

Die genauen technischen Anforderungen und einen Implementierungsleitfaden finden Sie in unserer „Einführung in OAuth2 und OpenID“ und in unseren „NGDA Umgebung und Vorgaben“.

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N-Connect
28.06.2022
Auf welcher Technologie basiert N-Connect?

N-Connect basiert auf OAuth 2.0 und OpenID (bzw. OpenID Connect).

Dies sind offene Standardprotokolle, die im Falle von OAuth 2.0 eine sichere Autorisierung, und im Fall von OpenID eine sichere Authentifizierung ermöglichen.

Details zur technologischen Basis finden Sie in unserer „Einführung in OAuth2 und OpenID“ und in unseren „NGDA Umgebung und Vorgaben“.

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N-Connect
28.06.2022
Gibt es auch eine Anbindung an die Warenwirtschaft?

Mittels „N-Connect M2M-Login“ können wir Ihnen auch eine Login-Lösung für eine „Maschine-Zu-Maschine“-Kommunikation, also ohne jedwede Benutzerinteraktion, anbieten.

Dies bietet sich vor allem für Services an, die direkt mit der Warenwirtschaft der Apotheke verbunden werden sollen.

Im Rahmen von securPharm nutzen Apotheken diese Login-Lösung bereits täglich automatisiert in ihrer Warenwirtschaft.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an unserem „N-Connect M2M-Login“ haben.

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Digitales Couponing
01.10.2021
Wie kann ich am digitalen Couponing teilnehmen?
  1. Wenden Sie sich an Ihren Warenwirtschaftsanbieter, ob dieser das Couponing-Modul bereits angebunden hat. Dies wird sukzessive in den nächsten Monaten erfolgen.
  2. Von Ihrem Warenwirtschaftsanbieter erhalten Sie ebenfalls genaue Informationen, welche Couponanbieter bereits unterstützt werden.
  3. Nun können Sie mit einem oder mehreren der bei uns und Ihrem Softwareanbieter gelisteten Couponanbieter eine Vereinbarung abschließen.
  4. Sobald Sie eine Vereinbarung mit einem Anbieter abgeschlossen haben, können Sie diesen in Ihrer Warenwirtschaft konfigurieren und müssen einmalig Ihre N-ID für digitales Couponing freischalten.
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Digitales Couponing
01.10.2021
Welche Couponanbieter nehmen bereits teil?

Nachfolgend finden Sie die Couponanbieter, welche bereits bei der NGDA gelistet sind:

Für interessierte Couponanbieter:

Die Infrastruktur für digitales Couponing ist offen für alle interessierten Coupon-Provider und Coupon-Clearing-Plattformen (CCP).

NGDA stellt Anbietern einen Implementierungsleitfaden, eine Testumgebung, sowie technische Unterstützung bereit.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen zu anfallenden Kosten haben, melden Sie sich gerne bei uns unter coupons@ngda.de.