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Hinweise zur Legitimation bei Neugründung oder Übernahme einer Apotheke

Apothekerinnen und Apotheker, die ab dem 1. Januar 2019 eine Apotheke eröffnen oder übernehmen, stehen vor der besonderen Herausforderung, dass die Zeit zur Beantragung einer N-ID für die Anbindung an das securPharm-System sehr kurz ist und oftmals noch keine Betriebserlaubnis vorliegt.

Daher wurde das Legitimationsverfahren, das die NGDA nach den Vorgaben von securPharm e.V. durchführt auf diese Besonderheit angepasst.

Liegt zum Zeitpunkt des Anfragestellens zur Legitimation noch keine gültige Apothekenbetriebserlaubnis vor, kann die Legitimation als Apotheke unter Vorbehalt beantragt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • die Vorlage einer Kopie des Antrags auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis und
  • der Nachweis zur Erlaubnis des Betriebs einer Apotheke. Dieser Nachweis kann:
    • mittels einer Kopie der deutschen Approbationsurkunde oder
    • einer Zuverlässigkeitsbescheinigung einer Apothekerkammer, die nicht älter als 6 Monate ist oder
    • der Rechnung eines noch gültigen Zertifikats einer weiteren Betriebsstätte erbracht werden. Antragssteller und Empfänger müssen in diesem Fall identisch sein.

Die Legitimation ist dann für 6 Wochen befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes muss eine aktuelle Betriebserlaubnis vorgelegt werden, um diese Befristung aufzuheben. Diese Vorlage erfolgt auf demselben Weg wie bei der Registrierung durch Einsendung der Kopie an die NGDA mit Hilfe des Deckblattes aus dem N-Ident-Portal.

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