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securPharm GUI: Alarm Monitoring startet am 1. Dezember 2020

Am 1. Dezember geht die nächste Ausbaustufe der securPharm Weboberfläche an den Start. Die Benutzer können dann die im securPharm-System aufgelaufenen Alarme ihrer Betriebsstätte einsehen.

Seit Februar 2019 wird die Weboberfläche von Apotheken und weiteren angemeldeten verifizierenden Stellen für die manuelle Verifikation und Ausbuchung von Packungen verschreibungspflichtiger Medikamente genutzt.

Ab Anfang Dezember kann mit der neuen Funktion „Alarm Monitoring“ eingesehen werden, welche Alarme in der Betriebsstätte ausgelöst wurden und welchen Verarbeitungsstatus diese haben. Ein wichtiger Bestandteil der Anzeige ist die securPharm Alert-ID, über die der Alarm eindeutig identifiziert wird. Mit dieser Referenznummer wird die Kommunikation mit den Herstellern und den Behörden zu einem aufgetretenen Alarm vereinfacht.

Nicht alle angezeigten Alarme müssen von der Endstelle bearbeitet werden: In einigen Fällen hat das Fälschungsschutzsystem diese bereits vorab geprüft und als deeskaliert eingestuft. Für einige Alarme greift eine derartige Vorabprüfung jedoch nicht. Diese sind z. B. auf doppelte Ausbuchungen oder fehlerhafte Scannerkonfigurationen zurückzuführen. In diesen Fällen hat der Nutzer nun die Möglichkeit, Handhabungsfehler sowie technische Probleme in seinem Betrieb zu erkennen und die Ursachen nachhaltig abzustellen.

Der pharmazeutische Unternehmer (pU) bekommt die seinen Produkten zugeordneten Alarme im nationalen Alert Management System angezeigt und kann diese innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auslösen bearbeiten. Stellt der pU dabei fest, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, deeskaliert dieser den Fall ebenfalls. Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, Kommentare zu jedem einzelnen Fall zu hinterlegen. Diese Kommentare werden dem Benutzer in der Weboberfläche angezeigt. 

Kann ein Fälschungsverdacht nicht ausgeschlossen werden oder findet keine rechtzeitige Bearbeitung durch den pU statt, wird der Fall eskaliert und von securPharm an die Behörden gemeldet. Bei welchem Alarmstatus und zu welchem Zeitpunkt behördliche Meldepflichten bestehen, hat die ABDA in ihren FAQs unter www.abda.de/sp zusammengestellt. 

Im Sommer 2020 wurde die Darstellung der Alarme in einem Pilotbetrieb mit 20 Apotheken und einer pharmazeutischen Großhandlung getestet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind in die neue Version der securPharm Weboberfläche eingeflossen. Weitere Entwicklungen und Verbesserungen der Funktionalität sind für 2021 geplant.

 

 

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